Dr. Tomke Lask, Institut für Demokratiepädagogik, AHS Ostbelgien

Kontext und Aufbruch:

Am 25. November 2021 brach eine vierköpfige ostbelgische ‚Delegation‘ nach Brandenburg an der Havel auf: Lena Champenois und Elisa Kern, zwei Schülerinnen der Pater Damian Schule in Eupen, Jörg Lentzen, Theaterpädagoge der Eupener Musikakademie und die wissenschaftliche Leiterin des Institutes für Demokratiepädagogik (IDP), Tomke Lask.

Sie wollten dort am nächsten Tag dem Prozess gegen den 101-jährigen mutmaßlichen SS-Wachmann, Josef Schütz, beiwohnen. Dieser ist angeklagt zwischen 1941 und 1945 Beihilfe zu tausendfachem Mord im Konzentrationslager Sachsenhausen geleistet zu haben.

Bahnfahrt
Bahnfahrt

Abbildung 1 Bahnfahrt nach Brandenburg – Jörg Lentzen und Lena Champenois

Abbildung 2 Bahnfahrt nach Brandenburg – Elisa Kern und Tomke Lask

Sie wollten dort am nächsten Tag dem Prozess gegen den 101-jährigen mutmaßlichen SS-Wachmann, Josef Schütz, beiwohnen. Dieser ist angeklagt zwischen 1941 und 1945 Beihilfe zu tausendfachem Mord im Konzentrationslager Sachsenhausen geleistet zu haben.

Aber wie kam es dazu, dass wir ausgerechnet zu diesem Prozess aus Ostbelgien nach Brandenburg fuhren?

Seit September 2019 koordiniert das IDP ein Erasmus+ Projekt. Es heißt Musik & Politik und wird zusammen mit der Deutschen Kinder und Jugend Stiftung (DKJS) und dem Luxemburger Zentrum fir politesch Bildung (ZpB) durchführt. Dazu gehört unter anderem das Jugendprojekt „(S)innfluence your World“, das sich mit den Themen der politischen Einflussnahme und Manipulation durch Musik, Tanz und Sprachkunst auseinandersetzt. Das Jugendprojekt ist Gegenstand eines Dokumentarfilms und wird von Regisseur Hans-Erich Viet und seinem Team begleitet. Bei dem Projekt geht es darum, Gefühle, wie Freude, Angst, Wut und Trauer kreativ erfahrbar zu machen, und zu erkennen, wie man durch bestimmte Muster künstlerischer Ausdrucksformen beeinflusst wird oder selbst sinngebend agieren kann. Hans-Erich Viet hatte die Idee, dass die Konfrontation mit der Gefühlswelt eines Täters des Nazi-Regimes und seiner Opfer hilfreich bei diesem kreativen Findungsprozess der Jugendlichen sein könnte. Es war nicht schwierig eine Brücke zwischen Sachsenhausen und Ostbelgien zu schlagen. Henri Michel, der ab 1927 Chefredakteur der Eupener Tageszeitung Grenzecho war und die belgische Zugehörigkeit der damals sogenannten Ostkantone verteidigte, war den Nazis ein Dorn im Auge. Die Gestapo verhaftete ihn im Jahr 1940 in Brüssel. Er kam als politischer Gefangener nach Sachsenhausen, wo er viereinhalb Jahre interniert war und wie durch ein Wunder die Misshandlungen im Konzentrationslager überlebte.

Über diesen Teil der Regionalgeschichte wussten Lena und Elisa nicht viel. Bei Nachfragen in der Schule wurden die Schülerinnen aus dem 4. Jahr der Sekundarschule immer auf später vertröstet, wenn das Thema im Rahmenplan stünde. Sie meinten, dass dies zu spät war und Fragen zu jeder Zeit in der Schule beantwortet werden müssten. Sie waren daher sehr gespannt auf das, was sie in Eigenregie entdecken würden. Sie recherchierten im Internet, befragten die einschlägigen Institutionen in Ostbelgien und informierten sich in Kommunalverwaltungen, um herauszufinden, ob es auch in Ostbelgien Menschen gegeben hatte, die im KZ Sachsenhausen inhaftiert gewesen sind. Sie besuchten sogar die Tochter eines Überlebenden. Insgesamt trugen sie 33 Namen zusammen. Von Burg Reuland über Ouren, St. Vith, Malmedy, Eupen, Welkenraedt, Hauset, Montzen, Henri-Chapelle, Kelmis, Moresnet bis nach Gemmenich gab es Opfer. Lena und Elisa waren erstaunt, dass sie davon noch nie etwas in der Schule gehört hatten.

Fragen:

Während unserer Zugreise hatten wir sehr viel diskutiert und uns die Fragen aufgeschrieben, die sich während der Recherche angesammelt hatten. Wir wollten wissen, warum nach so vielen Jahren plötzlich so ein alter Mann noch vor Gericht gestellt wird. Warum war das nicht schon vorher passiert? Wie konnte man solche Menschen noch für ihre Taten bestrafen, wenn es keine Augenzeugen mehr gab? Wem bringt das noch etwas, wenn man jetzt einen Täter bestraft? Wir wollten aber auch einen Anwalt der Nebenklage befragen, wie die Rechtsprechung der Nazi-Zeit seit der Nachkriegszeit im Jura-Studium aufgearbeitet wird. Hatte die Bundesrepublik Deutschland etwas daraus gelernt? Wie verarbeitet ein Rechtsanwalt die ganzen schrecklichen Beschreibungen von Folter, Totschlag und systematischer Vernichtung menschlichen Lebens? Wie geht er mit den Gefühlen der Ohnmacht, Wut und Trauer um, mit denen man bei der Auseinandersetzung mit diesen Schicksalen konfrontiert wird? Gibt es Gerechtigkeit oder nur Rechtsprechung? …

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Rechtsanwalt Thomas Walther:

Am Abend des 25. Novembers 2021 trafen wir nach einer sehr langen und abenteuerlichen Zugfahrt in Brandenburg an der Havel ein. Nach dem Abendessen gesellte sich Thomas Walther, einer der Anwälte der Nebenklage im Prozess und pensionierter Richter, zu uns an den Tisch. Hans-Erich Viet hatte ihn darum gebeten, denn er wollte uns allen, aber besonders Elisa und Lena, die Gelegenheit geben, vor dem Prozess schon Fragen zu stellen.

Thomas Walther beschäftigt sich seit vielen Jahren beruflich und sehr tiefgehend mit Tatpersonen und Opfern des Holocausts. Im Jahr 2006, ein paar Jahre vor seiner Pension als Richter, nahm er die Gelegenheit wahr, an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg zu wechseln. Er wollte noch etwas zur Aufarbeitung der Vergangenheit leisten und der Justiz Gelegenheit geben, Versäumtes nachzuholen. Aber dazu musste er juristische Mittel finden, denn es gab ja praktisch keine Zeitzeugen mehr, die einen Täter hätten erkennen können, damit ein Mord eindeutig definiert werden konnte. Aber genau wie Mord verjährt Beihilfe zum Mord nicht. Das bedeutete, dass jeder, der mit seiner Arbeit den reibungslosen Ablauf des KZ-Alltags unterstützte, sich schuldig gemacht hatte. Auf dieser Basis konnte Thomas Walther in den letzten zehn Jahren noch den einen oder anderen NS-Verbrecher vor Gericht bringen:

  1. Ivan Demjanjuk war ein Ukrainer, der u.a. im Vernichtungslager Sobibor der SS als Scherge gedient hatte. Im Jahr 2011 wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er nicht antrat, weil sein Fall in Revision ging, und er dann 92-jährig verstarb. Im Jahr 2015 wurde das private Fotoalbum des SS-Untersturmführers Johann Niemann , der Angehöriger der Lagermannschaft des Vernichtungslagers Sobibor war, gefunden. Unter den 300 Fotos waren auch einige, die Demjanjuk eindeutig identifizierten. (https://de.wikipedia.org/wiki/John_Demjanjuk )
  2. Oskar Gröning, auch der Geldzähler von Auschwitz genannt, weil er das Geld der Opfer zählte und nach Berlin brachte, wurde im Jahr 2015 in Lüneburg wegen Beihilfe zu Mord in 300.000 Fällen im Alter von 93 Jahren verurteilt. (https://www.landeszeitung.de/lueneburg/49697-sternstunde-der-deutschen-justiz-thomas-walter-zum-lueneburger-ns-prozess-mit-lzplay-video/ )
  3. Reinhold Hanning, ein deutscher SS-Unterscharführer in Ausschwitz und Sachsenhausen wurde im Jahr 2016 in Detmold wegen Beihilfe zu Mord in mindestens 170.000 Fällen verurteilt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhold_Hanning )
  4. Bruno Dey, ein SS-Wachmann im KZ Stutthof bei Danzig, wurde im Jahr 2020 zu zwei Jahren Jugendhaftstrafe auf Bewährung verurteilt, da er zur Tatzeit noch minderjährig war. (https://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Dey )

Im Moment ist Thomas Walther auch noch als Nebenkläger im Prozess gegen Irmgard F., der heute 96-jährigen Schreibkraft des Lagerkommandanten von Stutthof tätig (https://www.tagesspiegel.de/politik/verfahren-gegen-ehemalige-kz-sekretaerin-verzoegert-sich-96-jaehrige-angeklagte-flieht-vor-ns-prozess-und-wird-gefasst/27661220.html), sowie in unserem Fall Josef Schütz.

Thomas Walther berichtete, dass sich bis heute kein Angeklagter zu seinen Taten oder dem Tagesablauf in den jeweiligen KZs geäußert hätte. Schuldig gesprochen wurden sie bisher jedoch alle. Das wird bei Joseph Schütz sicher nicht anders sein. Er behauptet zwar steif und fest, dass er niemals in Sachsenhausen war, aber sein Name und seine persönlichen Daten wurden auf vielen offiziellen Dokumenten der dortigen SS-Verwaltung nachgewiesen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis er überführt wird.

Das Gespräch über die juristischen Möglichkeiten über ein bisschen Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen der Opfer der NS-Zeit war ein wichtiger Augenöffner für uns alle. Dass es sich heute gar nicht mehr um ein Verfahren handelt, das den Holocaust an sich behandelt, mutete uns seltsam an. Deswegen waren wir erleichtert, dass Mord und Beihilfe zum Mord nie verjähren. Angespannt, aber auch neugierig, gingen wir zu Bett.

26.11.2021 Brandenburg im Gericht:

Abbildung 3 Elisa und Lena versuchen einen Blick auf den Angeklagten zu erhaschen und werden dabei von Thomas Keller gefilmt

Das Gericht tagt weit ab vom Brandenburger Stadtzentrum in einer Turnhalle. Wir fahren um kurz nach 9 Uhr vom Hotel ab.

Als wir 20 Minuten später vom Parkplatz in Richtung Haupteingang der Sportanlage gehen, fährt ein Polizeiwagen mit dem Angeklagten am Hintereingang des Gebäudes vor. Lena und Elisa laufen die Böschung hoch, um einen Blick auf den Angeklagten zu erhaschen.

Er steigt mit Hilfe der Polizisten aus, versteckt sein Gesicht hinter einem blauen Karton und wird in einem Rollstuhl ins Gericht gefahren. Wir müssen aber erst durch die Sicherheitskontrolle am Haupteingang.

Zu unserer Verwunderung gibt es keine Warteschlange. Wir sind die einzigen.

Unsere Gruppe war unter dem Namen ‚belgische Delegation‘ vorangemeldet. Wir müssen unsere Mantel- und Hosentaschen leeren, Rucksäcke durchleuchten lassen, anschließend unsere Handys ausschalten, Hände desinfizieren, ein Formular für ein eventuelles Corona-Tracing ausfüllen und werden dann hereingelassen. Ich habe den Eindruck, dass man uns etwas beäugt, weil wir aus Belgien kommen, aber trotzdem Deutsch sprechen. Dass das vormals preußische Eupen-Malmedy nach dem 1. Weltkrieg als Reparationszahlung an Belgien abgegeben werden musste, weiß hier sicherlich keiner. Und deswegen auch nicht, dass es eine Minderheit in Belgien gibt, die deutschsprachig ist.

Wir werden noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass keine Fotos im Gerichtssaal gemacht werden dürfen, weder vor noch während der Verhandlung. Nur die akkreditierte Presse ist dazu berechtigt, allerdings auch nur bis zehn Minuten vor Beginn der Verhandlung. Dann erfolgt ein Aufruf, den Saal mit den Kameras zu verlassen.

Die Stühle im Publikumsbereich sind auf Abstand verteilt. Einige sind für die Presse reserviert. Es ist irritierend zu sehen, dass keine Schulklassen anwesend sind und auch sonst nur sehr wenige Besucher. Mit den Presseleuten, ein paar Besuchern, unserem dreiköpfigen Filmteam und uns komme ich auf nur 21 Leute. Das Interesse an diesem Prozess scheint sich bei der lokalen Bevölkerung in Grenzen zu halten. Vielleicht liegt es daran, dass die Brandenburger früher zur DDR gehörten. Da galt, dass Faschisten nur auf der anderen Seite der Grenze wohnten, und alle Bürger der DDR, Antifaschisten per definitionem waren, und daher auch sind? Interesse, sich mit der Geschichte der jeweilig anderen Hälfte der Bundesrepublik Deutschland auseinanderzusetzen, gibt es wohl bis heute nicht viel. Dabei ist es ja nicht so, dass es heute keine Rechtsextremen in Ostdeutschland gäbe. Sonst wird immer das fehlende Interesse der Westdeutschen an der Geschichte und dem Lebensstil der Ostdeutschen vor der Wiedervereinigung bemängelt. Es ist immer heikel, sich mit einer anderen Perspektive auf die Geschichte auseinanderzusetzen. Es nicht zu tun, führt allerdings zur Zementierung gesellschaftlicher Grenzen.

Übergangsritus:

Niemand von uns war je zuvor bei einem Gerichtsprozess anwesend, schon gar nicht bei einem, bei dem Beihilfe zu Mord in mindestens 3.518 Fällen verhandelt wurde. Die Teilnahme an diesem Prozesstag wirkt wie ein Übergangsritus, der uns dazu befähigt, Einblicke in die Vergangenheit zu nehmen und das Gefühl für Gerechtigkeit zu schärfen. Die Feierlichkeit dieses Momentes wird uns beim Eintritt der Richter bewusst. Als ob wir Eingeweihte wären, erheben wir uns von unseren Plätzen im Einklang mit allen anderen im Publikum. Gemeinsam schweigen wir im Angesicht der Richter, Staatsanwälte, Nebenkläger und des Angeklagten in Erwartung der neuen Erfahrungen, die uns dieses Ritual bringen wird. Die Stille ist wie eine Zäsur, die uns von unserem Alltag trennt und den Weg in eine neue Welt freimacht.

Die Richter saßen uns in einiger Entfernung gegenüber. Rechts von ihnen, vom Publikum aus gesehen, saßen die Staatsanwaltschaft und daneben die Rechtsanwälte der Nebenklage, darunter auch ein Polnischer, der nicht-jüdische polnische Opfer vertrat. Ihnen gegenüber saßen der Angeklagte und sein Anwalt und zwei Reserverichter, die verpflichtet sind, an allen Verhandlungstagen anwesend zu sein. Denn falls sie einen erkrankten Richter ersetzen müssten, müssen sie vorher alles mitangehört haben. Eine weitere Person war für die Aufnahme aller Prozesstage verantwortlich. Dieses Material ist nicht für den Gebrauch der Richter bestimmt, sondern für die Ewigkeit! Es wird als historisch wichtiges Material für spätere Generationen archiviert. Und wir sind Zeugen. In der Mitte des Us, das sich so formt, sitzt der jeweilige Sachverständige oder vorgeladene Zeuge. Jede Seite des Vierecks verfügt über Bildschirme, auf denen alle Dokumente, die der Sachverständige erläutert, von allen Beteiligten eingesehen werden können.

An unserem Tag ist der geladene Sachverständige Prof. Stefan Hördler, ein Historiker an der Universität Göttingen. Er stellt das ganze bürokratische System des SS-Staates mit einem unglaublichen Detailwissen vor. Diese Bürokratie wurde für 1000 Jahre geschaffen. Gut, dass das NS-Regime vorher besiegt wurde, und welch ein Glücksfall, dass papierene Zeugen dieses Wahns überlebten und heute zur Wahrheitsfindung beitragen.

Die Fülle der Informationen ist erdrückend. Wer kein Deutscher war, sondern ein sogenannter Volksdeutscher, d.h. ethnisch deutsch war, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit hatte, konnte sich nur als Freiwilliger bei der Waffen-SS melden. Danach konnte die Waffen-SS über diese Personen verfügen. Es gab pro Land Kontingente für Volksdeutsche in der Waffen-SS. In Rumänien und Litauen wurde sogenannte Tausender-Einheiten aus Volksdeutschen zusammengestellt. Ab dem Jahr 1944, wohl auch schon im Angesicht von fehlenden Soldaten, durfte die Waffen-SS auch zwangsweise rekrutieren. So geschah es z.B. in Ungarn. Im Jahr 1943 waren insgesamt 15.000 Mann in KZ-Lagern beschäftigt, davon waren 7.000 Volksdeutsche. Wer sich bei der Waffen-SS meldete, wusste aber nicht, ob er an der Front oder in ein SS-Totenkopfsturmbanner in einem KZ eingesetzt wurde. Die Mehrheit der Freiwilligen kam im Feld und nicht in KZs zum Einsatz.

Joseph Schütz ist Volksdeutscher aus Litauen. Professor Hördler kann seinen Dienstantritt in Sachsenhausen im SS-Sturmbann Wachbataillon auf den Tag genau nachweisen: 23.10.1941. An dem Tag trat die Gruppe der Litauer mit 360 Mann in der 9. Kompanie des SS-Wachverbandes, später Totenkopfverband, ihren Dienst in Sachsenhausen an. Seine Registernummer ist 116 in der 9. Kompanie. Im Jahr 1943 durchlief die SS-Kompanien eine Umstrukturierung durch Zusammenlegung von Kompanien. Professor Hördler erläutert das System, und erklärt, wie man den Verbleib von Josef Schütz darin nachweisen kann. Dabei ist damals allerdings ein Schreibfehler beim Geburtsdatum von Josef Schütz unterlaufen. Es wird nicht als 16.11.1921, sondern als 16.1.1921 eingetragen. Weiterhin werden die Richter darüber aufgeklärt, dass eine Kompanie aus 125 Mann bestand, ein Totenkopfbataillon hingegen aus 150. In der neuen 4. Kompanie, in der sich Josef Schütz nach der Umstrukturierung befindet, gab es 158 Mann. SS-Unterführer hatten ihr eigenes Verzeichnis. Alle Kompanien Sachsenhausens zusammengefasst ergaben 1.423 Mann. Selbst der Wachschlüssel war genormt. In Sachsenhausen entsprach er mit 1:17 der angestrebten Norm. Stutthof hatte im Vergleich dazu einen wesentlich schlechteren mit 1:46. Ab dem Jahr 1944 wurden auch Wachmannschaften aus Auschwitz und Birkenau in andere Lager überführt. Im ersten Quartal von 1945 wurde Josef Schütz an den SS-Truppenübungsplatz Kurmark in Brandenburg versetzt.

Das Grauen packt einen, als erklärt wird, dass die Kompanie von Josef Schütz eine sog. Ausbildungskompagnie war. Regelmäßig wuchs sie auf 300 Leute an. 150 davon wurden nach der Ausbildung woanders eingesetzt. Josef Schütz aber blieb immer in Sachsenhausen. Ich frage mich, was da wohl unter Ausbildung verstanden wurde? Gab es ein Fach ‚Mord und Totschlag‘, und wurde es an lebenden Menschen ‚unterrichtet‘? Ich frage mich, welche Bilder der Angeklagte jetzt im Kopf hat, ob er nicht doch etwas sagen möchte.

Josef Schütz

Der Angeklagte sitzt auf seinem Stuhl neben seinem Rechtsanwalt. Er trägt ein kariertes Hemd, darüber einen selbstgestrickten Pullover. Ein blauer Ordner liegt vor ihm, bereit um sein Gesicht zu verstecken. Er hat noch eine weiße Mähne auf dem Kopf, sieht gesund aus. Hinter ihm sitzen zwei Männer vom Roten Kreuz, falls er ein Problem haben sollte. Laut vorgelegter Dokumente hatte Josef Schütz den militärischen Grad eines Waffen-SS Rottenführers. Das Wort allein deutet auf nichts Gutes. Menschen, die sich zusammenrotten, haben böse Absichten. Tiere rotten sich zusammen, um bei der Jagd erfolgreich zu sein. Rotte assoziiere ich mit Tieren und schlechten Menschen. Der tierbezogene Dienstgrad spiegelt sicherlich die Grausamkeiten, die diese Menschen (?) im KZ begingen, wider. Ein Rottenführer hatte vier Leute unter sich. Das entsprach dem Rang eines Obergefreiten in Heer bzw. Luftwaffe der Wehrmacht.

Manchmal scheint Josef Schütz etwas von dem zu kommentieren, was der Sachverständige vorträgt, aber ohne Mikrofon. Er ist sichtlich bei der Sache. Einmal schaltet der Verteidiger das Mikro ein, und ich höre Josef Schütz zum ersten Mal sprechen. Er bestreitet die Tatsachen, die der Sachverständige gerade erklärt hat, um nachzuweisen, dass Josef Schütz in Sachsenhausen vor Ort war. Er spricht deutsch mit einem hörbaren Akzent, aber ich verstehe ihn ohne Probleme. Er behauptet, dass er niemals in Sachsenhausen hätte Dienst tun könne, weil er ja gar kein Deutsch sprach. Das habe er erst nach dem Krieg von seiner Frau gelernt. Über die neuen und auszubildenden SS-Männer, die in Wellen ins KZ kamen, sagt er, dass sie notwendig waren, weil Leute wie er kein Deutsch sprachen. Da widerspricht er sich selbst. Denn er rückt nicht von der Behauptung ab, dass er nie in Sachsenhausen gewesen war, hat aber dennoch Insiderwissen. Das passt nicht zusammen.

Der Verteidiger möchte Klarheit über das falsche Geburtsdatum und stellt in Zweifel, dass Josef Schütz besagter Josef Schütz war. Namen könnten ja auch falsch geschrieben werden, wenn sie nach Gehör aufgeschrieben werden. Der Sachverständige entkräftet das Argument, weil er alle existierenden Register durchgearbeitet hat, und es niemals einen anderen Josef Schütz gegeben hat. Das kann einen überraschen, wenn man bedenkt, dass dieser Name nun nicht sehr ungewöhnlich ist. Thomas Walther meldet sich zu Wort und sagt: „Er (Josef Schütz) ist, wer er ist. Und das zweifelsohne.“ Der Richter nutzt die Gelegenheit, um dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, jetzt seine Anwesenheit in Sachsenhausen zu bestätigen. Er bettelt förmlich um dieses Eingeständnis. Es würde alles so viel einfacher machen und auch den Angeklagten schneller von der Last dieses Prozesses befreien. Die Antwort ist eine sonores: „Nein!“ Die Gegenfrage des Richters lautet: „Wo waren Sie denn dann?“ Es gibt ein kleines Hin und Her zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger. Dann erklärt der Verteidiger, dass er zusammen mit dem Angeklagten für den folgenden Prozesstermin eine Erklärung dazu ausarbeiten werde. Thomas Walther bittet darum, bei nächster Gelegenheit die Tochter des Angeklagten anhören zu dürfen. Er weiß, dass die Tochter nicht mit ihrem Vater in Verbindung gebracht werden will, weil sie eine bekannte Sportgröße in der DDR ist. Sie hatte keine Ahnung, worum es ging, als im Jahr 2019 eine Hausdurchsuchung bei ihrem Vater durchgeführt wurde. Als ihr klar wurde, worauf die Anklage gegen den Vater lautete, brach sie jeglichen Kontakt zu ihm ab.

Nach einer Pause wird der Prozess wieder aufgenommen. Jetzt beschreibt Professor Hördler Lagerkommandanten und andere wichtige ‚Führungskräfte‘ im KZ Sachsenhausen. Darunter ist auch Rudolf Schwitters, SS-Obersturmführer und ‚Spezialist‘ für Erschießungen. Er wurde bei der Organisation und Erschießung von mindestens 10.000 sowjetischen Kriegsgefangenen hinzugezogen. Sein Chef, Gustav Wegener, seines Zeichens SS-Obersturmbannführer und Kommandant des Wachbataillons von Sachsenhausen, war der Organisator. Diese Tat wird in den Dokumenten der SS unter der Abkürzung 14f14 geführt. In diesem Zusammenhang berichtet Professor Hördler über einen Schriftaustausch, in dem diskutiert wird, wie man es in einer Beförderungsurkunde am besten formulieren sollte, wofür jemand befördert wurde: Exekution oder Erschießung. Geeinigt wurde sich auf die Formulierung „Sonderaufgaben von nationaler Bedeutung“. Die Wortwahl lässt mich erschauern. Eine Bagatellisierung von Massenmord, der dann mit Erholungsurlaub in Italien und einer Medaille belohnt wird. Und heute wagen sich Leute auf ihren sozialen Netzwerken den Judenstern für Ungeimpfte zu bagatellisieren, oder antisemitische Parolen auf heutige Politiker umzumünzen. So fängt es an. Wo es aufhört, kann man in diesem Prozess gut mitverfolgen. Die namentliche Nennung seiner Befehlshaber macht Josef Schütz sichtlich unruhig. Die Einschüsse kommen immer näher, sozusagen.

Nach zweieinhalb Stunden wird der Prozess aus Rücksicht auf das hohe Alter des Angeklagten abgebrochen. Wir sind auch erledigt. Elisa und Lena führen jetzt noch ein Interview mit Thomas Walther für den Dokumentarfilm des Projekts. Dann wird noch gefilmt, wie sie von einem Banner die 33 Namen der Ostbelgier vorlesen, die auch in Sachsenhausen inhaftiert waren.

Abbildung 4 Das Banner mit den 33 Ostbelgiern, die in Sachsenhausen interniert waren

Schließlich gehen wir nach draußen, befreit atmen wir die frische Luft und beginnen diese Erfahrung langsam sacken zu lassen. Lena und Elisa werden ein Tagebuch über diese Erfahrung schreiben und beim nächsten Treffen im Februar allen anderen Jugendlichen davon berichten. Das Erlebte wird ihr gemeinsames Stück beeinflussen, aber auch ihr weiteres Leben.

Ausgang der Turnhalle

Abbildung 5 Nach der Verhandlung vor der Turnhalle, in der der Prozess stattfand, v.l.n.r.: Thomas Keller, Hans-Erich Viet, Tomke Lask